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Im Free-TV gibt es vergleichsweise viel Zensur, was häufig folgenden Grund hat:
Jugendschutzbestimmungen
Fernsehsender sind sehr an Jugendschutzbestimmungen gebunden. Die wichtigste und ausschlaggebenste ist wohl die
zulässige Sendezeit.
Zulässige Sendezeiten (geregelt in § 5 Abs. 4 JMStV; einige Infos stammen von der Webseite der FSF):
FSK-Freigabe |
zulässige Sendezeit |
ohne Altersbeschränkung |
beliebig |
ab 6 Jahren |
beliebig |
ab 12 Jahren |
beinahe beliebig → "Bei der Wahl [ist] dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen." (JMStV) → ab 20:00 Uhr unbedenklich |
ab 16 Jahren |
zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr |
keine Jugendfreigabe
(ab 18 Jahren) |
zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr |
Sonderfall Erotikfilm |
Die FSF muss entscheiden, ob es sich um Pornografie handelt, die im Fernsehen nicht ausgestrahlt werden darf oder ob eine Ausstrahlung ab 23:00 Uhr in Frage kommt |
Möchte ein Sender von den zulässigen Sendezeiten abweichen, muss er den Film bei der
FSF begutachten lassen und eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Solche Ausnahmegenehmigungen gehen aber in den meisten Fällen mit
Schnittauflagen einher, so dass fast alle Filme, die zu einer früheren Sendezeit gezeigt werden,
zensiert sind.
Die Hauptsendezeit (Anfang des Filmes) für
Actionfilme und Filme mit
höherem Gewaltgrad liegt zwischen 22:00 Uhr und 22:30 Uhr. Lässt sich jeden Samstag belegen. Der Film nach der "Primetime" (20:15 Uhr) beginnt genau dann, wenn nur Filme gezeigt werden dürfen, die max.
ab 16 Jahren freigegeben sind. Selten wird der "Blockbuster" oder der "FilmFilm" nach 23:00 Uhr gesendet, wann eine Sendung
ab 18 Jahren in Frage kommt.
Falls das doch einmal vorkommen sollte, ist nicht gesagt, dass der Film auch unzensiert gesendet wird. Da die zensierte Filmversion den Sendern meist schon vorliegt (für Sendungen vor 23:00 Uhr), wird diese der Einfachheit halber gesendet. Dies lässt sich auch beobachten, wenn ein Film nachts wiederholt wird. Also er läuft im Abendprogramm und beginnt zwischen 20:15 Uhr und 22:59 Uhr, wird aber nachts z.B. zwischen 1:00 Uhr und 3:00 Uhr wiederholt. Obwohl bei der nächtlichen Wiederholung FSK 18 - Filme gezeigt werden dürften, laufen meist leider nur die
zensierten Versionen.
Noch extremer ist es, wenn
FSK 16 - Filme um 20:15 Uhr gezeigt werden sollen. Es handelt sich dann meistes um stark
geschnittene Versionen, denn es muss ja eine Freigabe ab 12 Jahren erreicht werden. Zensurtechnisch ist nämlich der Weg von FSK 18 zu FSK 16 kürzer als von FSK 16 zu FSK 12! Bei letzerem liegen ja 4 Jahre "Entwicklung/Heranwachsen".
Hier sind volljährige Bürger eindeutig durch Jugendschutzgesetze eingeschränkt.
Es war jedoch zu beobachten, dass FSK 16-Filme, die um 20:15 Uhr in einer geschnittenen Version ab 12 Jahren laufen, in der nächtlichen Wiederholung
unzensiert zu sehen waren. Dies mag damit zusammenhängen, dass der Sender eine FSK 16-Version einkauft, selbst daran herumschneidet und früher sendet. Die unzensierte Filmversion liegt dem Sender also vor.
Anders ist es wenn der Sender einen bereits von dem
Verleiher geschnittenen Film einkauft, dann ist meist auch die nächtliche Wiederholung
zensiert (siehe oben).
Fazit: Sollte ein verdächtiger, vermeintlich FSK 16-Film, um 20:15 Uhr ausgestrahlt werden, in der Fernsehzeitschrift 1-2 Tage vorblättern und den Videorekorder programmieren!
Sollte ein Film
indiziert sein, darf er nach
§ 4 Abs. 1 Nr. 11 JMStV und
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 JMStV nicht ausgestrahlt werden! Noch vor dem 1. April 2003, als das alte Jugendschutzgesetz noch gegolten hat, war es noch möglich
indizierte Filme im Free-TV zu senden. Nun muss der indizierte Film aber
zensiert werden, damit er gesendet werden darf. Dies ist eine weitere
Einschränkung volljähriger Bürger durch Jugendschutzgesetze.
Sollte es sich bei dem Film um einen
Pornofilm (
nicht Erotik) handeln, darf er nach
§ 4 Abs. 2 JMStV und
§ 184c StGB nicht gesendet werden. Wobei letzterer die Möglichkeit offen lässt, durch technische Vorkehrungen Minderjährigen den Zugang zu verweigern und so pornographische Filme auch im Fernsehen zu senden.
Nun wirft sich die Frage auf, was man dagegen machen kann:
Den Jugendschutz abschaffen? - Nicht sinnvoll und nicht möglich!
Im benachbarten Ausland ist das recht einfach gelöst. Dort
überlässt man den Eltern der Kinder den Jugendschutz. Sie haben zu bestimmen welche Filme von ihren Kindern gesehen werden dürfen und welche nicht.
Mein persönlicher Vorschlag wäre: Einen Kompromiss schließen. Jugendgefährdende Filme (ab 18 Jahren oder
indiziert) dürfen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr gesendet werden. Es ist den Eltern zuzumuten darauf zu achten, dass ihre minderjährigen Kinder in diesem Zeitraum nur Filme sehen, die für ihr Alter geeignet sind. Andererseits haben die Sender den Anreiz
unzensierte Filmversionen einzukaufen und zu senden. Denn solange sie wissen, dass der betreffende Film nur ab 23:00 Uhr (ab 18 Jahren) oder gar nicht (indiziert) gesendet werden darf, werden Sender auf
geschnittene Filme zurückgreifen.
Weitere Infos:
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