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In Deutschland gibt es nur einen einzigen Pay-TV-Anbieter
Premiere. Ich persönlich bin kein Kunde von Premiere kann Ihnen aber aufgrund einer sehr ausführlichen E-Mail des "Premiere Service Teams" Informationen aus Erster Hand liefern.
Genau wie das
Free-TV fällt auch das
Pay-TV unter den Überbegriff "
deutscher Rundfunk" und unterliegt den selben gesetzlichen Bestimmungen.
Jedoch gilt für
Premiere, da es
digital sendet, noch die
Jugend
schutz
satzung (JSS), die Sie unter
Gesetze nachlesen können.
Aufgrund der
digitalen Sendung, ist es technisch möglich einen
FSK-Pin (in der JSS "Vorsperrung" genannt) in den Digital-Receiver von Premiere "d-box" zu integrieren. Durch diesen FSK-Pin ist es möglich von den
zulässigen Sendezeiten (siehe
Free-TV) abzuweichen.
Zulässige Sendezeiten für das Pay-TV
(geregelt in § 5 Abs. 1-2 JSS):
| FSK-Freigabe |
zulässige Sendezeit |
| ohne Altersbeschränkung |
beliebig |
| ab 6 Jahren |
beliebig |
| ab 12 Jahren |
beliebig |
| ab 16 Jahren |
beliebig |
keine Jugendfreigabe
(ab 18 Jahren) |
zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr |
Dies ist aber auch die einzige mögliche Abweichung, die dem
Pay-TV gestattet ist. Seit dem 1. April 2003, als das neue Jugendschutzgesetz in Kraft getreten ist, ist es nämlich auch im Pay-TV
nicht mehr möglich indizierte Filme zu senden, obwohl durch den FSK-Pin der Jugendschutz eigentlich gewährleistet ist!
Indizierte Filme müssen um betreffende Szenen
zensiert werden, damit sie ausgestrahlt werden dürfen. Nach eigenen Angaben hat aber Premiere die Möglichkeit Filme in weniger geschnittenen Versionen zu zeigen, als das
Free-TV.
Pornofilme dürfen auch im Pay-TV (noch) nicht gesenet werden. Dies wird in
§ 4 Abs. 2 JMStV und
§ 184c StGB geregelt. Letzterer lässt jedoch die Möglichkeit offen, durch technische Vorkehrungen Minderjährigen den Zugang zu verweigern und so pornographische Filme auch im Pay-TV zu senden. Der Geschäftsführer von Premiere hat bereits angekündigt auch Hardcore-Pornos zeigen zu wollen.
Premiere zum FSK-Pin:
Eine Studie hat ergeben, dass die bisherigen Jugendschutzmöglichkeiten von Premiere - z.B. die
d-box Sperre - nicht ausreichend genutzt wurden.
Aufgrund dieser Studie musste Premiere ein
generelles Ausstrahlungsverbot von FSK 16-Filmen tagsüber und FSK 18-Filmen vor 23.00 Uhr
befürchten - so, wie es bei allen öffentlich-rechtlichen Fernsehanbietern und Privatsendern (siehe Zensur im
Free-TV) üblich ist.
Um bei einem gleich bleibenden Programmangebot gleichzeitig dem Jugendschutz Rechnung zu tragen, hat Premiere sich mit den Landesmedienanstalten auf die neue Form des
technischen, durch Premiere selbst gesteuerten
Jugendschutzes verständigt. Mit der
technischen Vorsperre profitieren die Kunden von den einzig für das digitale Fernsehen gültigen liberalen Sendezeiten.
Der
Jugendschutz kann nicht deaktiviert werden und muss einmal pro vorgesperrter Sendung eingegeben werden.
Interessant ist, dass Premiere durch eine Studie "gezwungen" wurde, den
FSK-Pin einzuführen. Es gab auch schon davor Jugendschutzmöglichkeiten, die aber anscheinend von den Eltern nicht (richtig) verwendet wurden, so dass ein Einschreiten seitens des Staates nötig wurde.
Weitere Infos:
→
FSK
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