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Die Literatur hat mittlerweile neben den technischen Errungenschaften der Menschheit an Wert verloren. Fernsehen, Computer und Internet sind mittlerweile wahrscheinlich die drei meistgenannten Interessen zur Freizeitbeschäftigung, aber keineswegs die einzigen, an der sich der vielleicht gut gemeinte, aber schlecht umgesetzte Jugendschutz in Form von Zensur ausbreitet. Und gerade in schriftlicher Form befindet sich die Zensur auf sehr schmalem Grat zur Verletzung der Informations- und Meinungsfreiheit.
Hier eine Übersicht der aktuellen Zensur im Printbereich.
Formen der Zensur
1. Totalverbot (vgl.
Beschlagnahmung):
Nach richterlichem Beschluss wird das Werk vom Markt genommen, aus Bibliotheken entfernt und mit einem Auslieferungsverbot belegt. Beruht auf den Paragraphen des Strafgesetzbuches.
2. Verbot einzelner Seiten:
Die beanstandeten Seiten müssen vor dem Druck geschwärzt werden.
3. Indizierung (vgl.
Indizierung):
Im Gegensatz zu anderen Medien, darf der Verleger die Indizierung seiner Publikationen
nicht bekanntgeben. Ansonsten gelten für indizierte Literatur die gleichen Bestimmungen, wie für andere indizierte Medien auch.
4. Schwärzen einzelner Passagen:
Einzelne Wörter, Sätze oder ganze Passagen werden geschwärzt. Eine Zensurmethode, die oftmals auf Verletzungen des Persönlichkeitsrechts und folgender Zivilklage oder Urheberrechtsverletzung beruht.
5. Änderungen nach Klagen:
Personen- oder Eigennamen müssen geändert werden.
6. Retuschieren:
Beliebte Anwendung in Comics und Mangas zur Entfernung oder Überdeckung verschiedener Elemente oder Gewaltdarstellungen.
7. "Zoomen":
Ebenfalls beliebte Methode zur Entschärfung einiger Darstellungen in Comics und Mangas. Darstellungen werden durch heranzoomen einfach "ausgeblendet".
8. Vorzensur:
Zwar kein staatlicher Eingriff, aber dennoch weit verbreitet. Verleger oder Autoren zensieren ihre eigenen Werke vor Veröffentlichung, um möglichen Sanktionen durch verletzen bestehender Gesetze oder wirtschaftlicher Schäden durch eine Indizierung zu entgehen.
Jugendschutz
Literatur und Printmedien unterliegen, sofern keine audiovisuellen Medien beiliegen, keiner vergleichbaren Prüfmöglichkeit, wie Filme der FSK oder Computerspiele der USK. Deshalb liegt der Umgang mit dem Medium im Ermessen der Urheber, wobei sich im Comic- und Mangabereich sehr oft empfohlene Altersangaben oder der Hinweis, dass sich der Inhalt an Erwachsene richtet, finden. Ein regulierter Jugendschutz in diesem Bereich ist aber nicht gewährleistet.
Inhalte gefährdeter Schriften
Gewalt findet im literarischen Bereich vergleichsweise wenig Beachtung. Viel öfter sind Inhalte
politischer Natur (Rechts- und Linksextremismus, Terrorismus, usw…) und subkultureller
Sexualität (S/M, Bondage, usw…) Gegenstand harter Zensurmaßnahmen, wie der
Beschlagnahme.
Schriften mit
pornographischen Inhalten sind automatisch
indiziert und dürfen nur unter Beachtung strenger Auflagen zugänglich gemacht werden (z.B. Verkauf in Sex-Shops). Schwierig wird es im Bereich der Pornographie nur dann, wenn ein Werk seinen Kunstcharakter in Anspruch nimmt oder zur Presse zählt, wie einige Kontaktmagazine, die im besonderen jedoch auch sehr schnell den Weg zur
Indizierung finden.
Doch auch
erotische Literatur, bzw. Comics und
kulturelle Informationsschriften (im speziellen über Drogen) haben es zur
Indizierung geschafft.
Zeitschriften bleiben natürlich auch nicht von der Problematik verschont. So dürfen bei
Computerspiele Magazinen beispielsweise keine
indizierten Spiele besprochen werden. Hier geht die Indizierung zum Schutz der Jugend allerdings einen enormen Schritt über das bekannte Werbeverbot für indizierte Medien hinaus und verbietet den Verlegern die bloße Erwähnung des indizierten Titels innerhalb informativer Veröffentlichungen, wie Verkaufsranglisten oder ähnlichem.
Wird ein Spiel erst nach Veröffentlichung einer Zeitschrift
indiziert, die jenes zum Inhalt hatte, so landet auch die Zeitschrift auf dem Index jugendgefährdender Schriften.
Liegt einer Zeitschrift ein Medium bei, wie eine Demo-CD für Computerspiele oder eine Film-DVD bei Fernsehzeitschriften beispielsweise, muss der Inhalt jugendfrei (bis maximal FSK, bzw. USK 16) sein. Um dies im freien Verkauf zu gewährleisten, müssen die Herausgeber die Inhalte zensieren, dürfen aber mittlerweile eine unzensierte Beilage jedem nachweislich volljährigen Abonnenten als exklusives
"Ab 18 - Abo" per Post zur Verfügung stellen. Die Printausgabe bleibt dabei unverändert gegenüber der frei verkäuflichen.
Auch Erotikzeitschriften stehen ständig unter dem wachsamen Auge der Jugendschützer. Jugendfreie Erotik ist all das, was per Definition nicht pornographisch ist. Allerdings sind die Grenzen hier sehr verschwommen, so dass sich das ein oder andere Magazin sicherheitshalber der ehrlichsten Form der Zensur bedient und grenzwertige Darstellungen mit schwarzen Balken überdeckt. Dennoch werden von dieser Art Zeitschriften regelmäßig
Indizierungen beantragt und oft auch stattgegeben. "Playboy", "Penthouse" und Co hingegen genießen in Deutschland den Ruf der anspruchsvollen, ästhetisierten Erotik, was allerdings daran liegt, dass die Herausgeber nicht mehr zeigen
dürfen, sofern die Magazine im offenen Verkauf bleiben sollen. Denn gerade die amerikanische Ausgabe des "Penthouse", als Beispiel, mag zwar tatsächlich ästhetisch sein, aber auch definitiv pornographisch.
Weitere Infos:
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BPjM
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Indizierung
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Beschlagnahmung
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