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Im
Kino sollten tatsächlich so gut wie keine zensierten Filme gezeigt werden. Der Jugendschutz ist hier sehr sicher gewährleistet. Kinder und Jugendliche kommen nur in Filme, die laut der
FSK für ihr Alter auch geeignet sind. Ein Kinobesitzer ist nach
§ 11 Abs. 1 JuSchG gesetzlich verpflichtet Kindern und Jugendlichen den Eintritt nur in Filme zu gestatten die für ihr Alter von der
FSK freigegeben worden sind.
Außerdem sind Filme, die gerade neu und erst ins Kino gekommen sind, meist
noch nicht indiziert oder gar
beschlagnahmt. Entsprechende Verfahren dauern ja einige Zeit.
Sollte jedoch ein Film, der im Kino gezeigt werden soll,
indiziert sein (z.B. weil das Kino ältere Filme oder Klassiker im Programm hat), so werden die meisten Kinos von einer Vorstellung absehen.
Indizierte Filme unterliegen ja dem
Werbeverbot - so dürfte der Kinobetreiber kein Plakat aufhängen und nicht mal an der Kasse dürfte stehen, welcher Film läuft. Theortisch müsste erst das Alter kontrolliert werden, bevor eine solche Auskunft gegeben werden darf oder es müsste sich um ein Kino handeln, in das von vorn herein überhaupt keine Minderjährigen hinein dürfen. So etwas wäre
zu aufwändig und nicht wirtschaftlich.
Außerdem: Sollte ein Film von der
FSK kein Kennzeichen erhalten haben, wird meist eine gekürzte Fassung des Filmes erstellt, die dann von der
FSK entsprechend freigegeben wird. Die Filmverleiher haben sich bei ihrem Dachverband, der
SPIO, verpflichtet nur gekennzeichnete Filme ins Kino zu bringen.
Manche Filme werden auch vom Verleiher selbst
zensiert, um sie einem breiteren Publikum präsentieren zu können. Unwissende Kinobesucher zahlen also für den
gekürzten Film, ohne darüber informiert zu werden! Da nur wenigen die Zensierungen bekannt sind und der Film eine niedrige Altersfreigabe erhalten hat, wirft diese Film-Version natürlich auch mehr Gewinn für die Verleihfirmen und die Kinobesitzer ab.
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FSK
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