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Ein bisher eher selten angesprochenes und umstrittenes Thema ist die
Zensur, die im Internet stattfindet. Einige fordern die
totale Meinungsfreiheit, doch die meisten erkennen die
Notwendigkeit einer Kontrolle durch den Staat an. Hierbei geht es nämlich weniger um den Jugendschutz, sondern eher darum, die Verbreitung radikalen Gedankengutes sowie kinderpornographischen Materials einzudämmen.
So wurden z.B. diverse Internetanbieter von der Staatsanwaltschaft Mannheim dazu aufgefordert, das Routing zu Web-Seiten des Neonazis Zuendel zu unterbinden da dieser die Geschehnisse in Auschwitz als Lüge propagierte. Inwieweit Ansprüche gegenüber Anbieter gesetzeswidriger Texte aber tatsächlich durchsetzbar sind (vor allem von Verfassern aus dem Ausland) sei dahingestellt.
Was ist überhaupt verboten?
Jeder, der über das Internet Informationen jeglicher Art verbreitet ist für die Inhalte verantwortlich. Folglich kann jeder, der rechtswidrige Inhalte ins Internet stellt dafür belangt werden.
Verboten sind:
- Verbreitung persönlicher Daten ohne Zustimmung der Betroffenen gemäß dem Datenschutzgesetz
- Verbreitung von Kinderpornographie sowie "extremer" Pornographie
- Verbreitung urheberrechtlich geschützter Medien (Filme, Musik, Bücher…)
- Verbreitung ehrverletzender Äußerungen: entspricht übler Nachrede/Verleumdung
- Besonders streng geahndet wird die Verbreitung rassistischen und radikalen Gedankengutes
Jugendschutz im Internet:
Tatsächlich spielt der Jugendschutz im
internationalen Internet noch eine kleine Rolle: Es gibt Hunderte von Seiten die sich mit dem Genre Horrorfilm befassen und zum Teil Bilder oder sogar kurze Videosequenzen aus diesen präsentieren. Auch auf Seiten von Anbietern pornographischen Materials und Herstellern bestimmter Genussmittel (alkoholhaltige Getränke; Tabakerzeugnisse) hat jedermann Zutritt, zumeist muss man lediglich eine Schaltfläche anklicken auf der dann so etwas wie "
Ja, ich bin 18 Jahre oder älter" steht.
Wieder anders verhält sich dies mit den meisten
nationalen Internetseiten, wie z.B. FSK-18 Marktplätze wie xjuggler.de, hier muss man
aus Jugendschutzgründen einen Geldbetrag zahlen, obwohl die reine Anmeldung
kostenlos ist! Dieser Geldfluss soll Minderjährige "abschrecken", sich anzumelden und Medien zu erwerben, die nur für Erwachsene geeignet sind. Der Versand eines Mediums, welches eine FSK/USK 18 Freigabe erhalten hat oder
indiziert ist, ist leider auch
aus Jugendschutzgründen mit einem
hohen Aufwand und hohen Kosten verbunden (siehe auch Zensur in
Zensur in Videos und DVDs).
Volljährige Bürger werden hier stark durch Jugendschutzgesetze eingeschränkt und müssen einen hohen bürokratischen Aufwand betreiben, um mit Medien im Internet zu handeln, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind!
Weitere Infos:
→
FSM
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