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Die USK prüft
Videospiele und
Spiele-Demos.
So gut wie jedes aktuelle Videospiel wird von den "Machern" bei der USK zur Prüfung vorgeführt. Vor allem, nachdem das neue Jugendschutzgesetz am 1. April 2003 in Kraft getreten ist. Denn von dem Zeitpunkt an dürfen Videospiele
ohne USK-Kennzeichnung nicht mehr "frei" verkauft werden. Es gelten die gleichen Beschränkungen wie bei Spielen, die
keine Jugendfreigabe erhalten haben (falls nicht
indiziert).
Die USK vergibt eine von 5 Freigaben: (ähnlich wie die
FSK)
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Logos
freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG
freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG
freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG
freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG
keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG
Vor dem 1. April 2003, als noch das alte "Jugenschutzgesetz" gegolten hat, sahen die Freigaben wie folgt aus:
geeinet ohne Altersbeschränkung
geeinet ab 6 Jahren
geeinet ab 12 Jahren
geeinet ab 16 Jahren
Nicht geeinet unter 18 Jahren
Warum statt "
freigegeben" früher "
geeignet" verwendet wurde, ist schnell erklärt: Vor in Kraft treten des neuen Jugendschutzgesetzes waren die USK-Einstufungen
nicht verbindlich, d.h. der Händler war nicht gesetzlich verpflichtet sich an die Freigaben zu halten (anders, als bei den FSK-Freigaben, die immer verbindlich waren). Deshalb fehlte auch der Bezug zum JuSchG.
Heute sind aber auch die USK-Freigaben verbindlich und jeder Händler ist nach
§ 12 Abs. 1 JuSchG verpflichtet Jugendlichen und Kindern nur Videospiele zugänglich zu machen, die für ihr Alter geeignet sind. Das hat für Volljährige den Vorteil, dass die
BPjM kein Videospiel mehr
indiziert, welches von der USK einmal eine Freigabe erhalten hat, denn
der Jugendschutz ist dank der USK gewährleistet.
Prüfungsverfahren
Die Prüfer/Gutachter der USK sind unabhängig. Sie sind weder in der Soft- noch in der Hardwareindustrie beschäftigt und haben als Pädagogen, Journalisten, Sozialwissenschaftler oder Jugendschutzbeauftragte Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit gesammelt.
Die Alterskennzeichnung von Computerspielen ist eine Aufgabe der Jugendministerien der Länder. Diese haben einen
ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) benannt, der im Begutachtungsverfahren mitwirkt und am Ende auf der Grundlage der Empfehlungen des Prüfgremiums die Altersfreigabe erteilt.
Wie die
FSK bietet auch die USK eine Onlineauskunft, wo Sie die Freigaben nachsehen können.
Hier erreichen Sie die Datenbank.
Die USK selbst erreichen Sie unter
www.usk.de.
Weitere Infos:
→
Zensur in PC-Spielen
→
Gesetze
Noch Fragen oder Anregungen? →
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