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Die FSF beschreibt sich selbst als gemeinnützigen Verein und als Organ der Freiwilligen Selbstkontrolle im Sinne des
JMStV. Finanziert und getragen wird sie von den privaten Fernsehsendern in Deutschland. Sie prüft Filme, Serien, Shows, usw., die im Fernsehen ausgestrahlt werden sollen.
Prüfung:
Die Fernsehprogrammprüfung wird hauptsächlich hinsichtlich des Gewaltgrades und sexuellen Darstellungen durchgeführt. Denn davon hängt die
zulässige Sendezeit ab (siehe auch
Zensur - Free-TV). Die Prüfer können Sendungen antragsgemäß
freigeben,
andere Sendezeiten festlegen,
Schnittauflagen verhängen oder die
Ausstrahlung ablehnen.
Bei der Prüfung wird zwischen folgenden Sendungen unterschieden:
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Kino- und Videofilme, die bereits eine FSK-Freigabe erhalten haben
Will ein Sender von den zulässigen Sendezeiten abweichen, die von der
FSK-Freigabe abhängen (siehe auch
Zensur - Free-TV), so muss er den Film bei der FSF begutachten lassen und eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
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Erotikfilme
Die FSF muss entscheiden, ob es sich um Pornographie handelt, die nicht im Fernsehen ausgestraht werden darf oder ob ein Sendung ab 23:00 Uhr in Frage kommt.
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Sonstige Programme, die noch von keiner Kontrollinstanz geprüft wurden
Wenn der Film noch nie geprüft wurde, muss das die FSF übernehmen. Zu solchen Filmen zählen Serien, Fernsehproduktionen, Shows, usw.
Vor dem 1. April 2003, als noch das alte Jugendschutzgesetz gegolten hat und es noch gestattet war,
indizierte Filme zu senden, musste der betreffende Film bei der FSF zu Prüfung vorgelegt werden. Sie entschied dann, ob der Film trotz
Indizierung ausgestraht werden durfte.
Von 1994 bis 2003 sind laut FSF-Statistiken
617 indizierte Filme geprüft worden. Wie die FSF entschieden hat, ist leider aus den Statistiken nicht ersichtlich.
Die FSF erreichen Sie unter
www.fsf.de.
Weitere Infos:
→
Zensur im Free-TV
→
Gesetze
Noch Fragen oder Anregungen? →
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